Hochwertiger Artemisia-annua-Auszug auf Glyzerinbasis – alkoholfrei, pflanzenstark und bewusst reduziert.
Der ARTEMISIUM Artemisia annua Glyzerinextrakt ist ein alkoholfreier Pflanzenauszug aus dem Einjährigen Beifuß. Die Rezeptur basiert auf 75 % pflanzlichem Glyzerin und 25 % Wasser – eine bewährte Kombination, um die Pflanze schonend auszuziehen und gleichzeitig eine angenehm zähflüssige, gut dosierbare Textur zu erhalten.
Artemisia annua, auch Einjähriger Beifuß genannt, gehört zur Familie der Korbblütler und ist seit Jahrhunderten in der traditionellen Pflanzenkunde bekannt. Besonders geschätzt wird die Pflanze für ihren charakteristischen krautig-herben Duft, ihre natürlichen Bitterstoffe und ihre Vielfalt an sekundären Pflanzenstoffen.
Bei ARTEMISIUM steht Artemisia annua nicht für überladene Versprechen, sondern für eine klare, ehrliche Naturkosmetik: pflanzennah, reduziert und sorgfältig hergestellt.
Dieser Auszug enthält keinen Alkohol und ist damit eine milde Alternative zu klassischen alkoholischen Tinkturen. Das pflanzliche Glyzerin dient als hochwertiges Trägermedium, während der Wasseranteil die Extraktion unterstützt und das Pflanzenmaterial besser aufschließt.
So entsteht ein ausgewogener Artemisia-annua-Auszug mit hohem Glyzerinanteil – ideal für alle, die einen natürlichen, alkoholfreien Pflanzenextrakt für die äußere Anwendung, Aromapflege oder eigene kosmetische Formulierungen suchen.
Die Rezeptur ist bewusst schlicht gehalten:
75 % pflanzliches Glyzerin
25 % Wasser
Artemisia annua Pflanzenextrakt
Keine unnötigen Zusätze. Kein Alkohol. Keine künstlichen Duftstoffe. Kein Marketing-Märchen.
Reines Glyzerin ist sehr zäh und extrahiert getrocknete Pflanzenbestandteile nur eingeschränkt. Ein kontrollierter Wasseranteil von 25 % unterstützt das Quellen des Pflanzenmaterials und erleichtert den Auszug ausgewählter pflanzlicher Bestandteile.
Gleichzeitig bleibt der Glyzerinanteil hoch genug, um eine angenehm weiche, leicht sirupartige Textur zu erzeugen. Der Extrakt lässt sich dadurch besser dosieren als ein vollständig wasserfreier Glyzerinauszug und eignet sich gut für naturkosmetische Anwendungen.
Der ARTEMISIUM Artemisia annua Glyzerinextrakt eignet sich für Menschen, die hochwertige Pflanzenextrakte und alkoholfreie Naturkosmetik schätzen.
Besonders interessant ist er für:
Zur äußeren Anwendung im Rahmen der Hautpflege oder zur Weiterverarbeitung in kosmetischen Formulierungen.
Den Extrakt sparsam verwenden. Aufgrund des hohen Glyzerinanteils besitzt er eine leicht zähflüssige, sirupartige Textur. Pur aufgetragen kann er leicht klebrig wirken; deshalb eignet er sich besonders gut zur punktuellen Anwendung oder als Bestandteil eigener Naturkosmetik-Rezepturen.
Auch zur Aromapflege oder Raumbeduftung kann der Extrakt verwendet werden, sofern das verwendete Gerät für wasser-/glyzerinhaltige Auszüge geeignet ist.
Der Artemisia-annua-Glyzerinextrakt besitzt einen typischen krautig-herben Duft und eine weiche, leicht viskose Konsistenz. Die Textur ist dichter als Wasser, aber besser handhabbar als ein vollständig wasserfreier Glyzerinauszug.
Glycerin, Aqua, Artemisia Annua Extract

Wir verwenden in unseren Produkten keine künstlichen Zusatzstoffe. Wir verwenden aus Prinzip keine Gelatine, kein Magnesiumstearat oder mikrokristalline Cellulose. Eventuell verwendete Kapselhüllen sind rein pflanzlich. Unsere Produkte werden ohne chemische Konservierungsmittel, Gentechnik, Aromen oder Farbstoffe hergestellt.
Der Verkauf von Artemisia annua als Lebensmittel bzw. als Nahrungsergänzungsmittel ist innerhalb Deutschland sowie der EU derzeit nicht erlaubt. Der Grund hierfür ist die Novel-Food-Verordnung der EU aus dem Jahr 2015. Sie reguliert die Einfuhr und den Verkauf von Produkten, die vor dem 15. Mai 1997 in nur kleinen Mengen in Europa verkauft wurden.
Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) selbst ist von diesem Verbot jedoch nicht betroffen und auch nicht als gesundheitsschädlich eingestuft worden. Anbau, Verkauf und Verarbeitung der Pflanze sind daher nicht verboten. Was jedoch zurzeit verboten ist, ist die Bezeichnung und Vermarktung von Artemisia annua als „Nahrungsergänzungsmittel“ innerhalb der EU.
Bei dem von uns verarbeiteten bzw. angebotenen Artemisia annua handelt es sich um einen reinen Pflanzenrohstoff, ausdrücklich ohne Zweckbestimmung (kein Lebensmittel und keine Lebensmittelzutat)! Bitte beachten Sie dies bei der Weiterverwendung /-verarbeitung des Rohstoffs.