Unser Artemisia annua in DMSO ist ein technisches Lösungsmittel, das durch Kaltmazeration aus 20 g getrockneten Artemisia annua-Blättern pro 100 ml Dimethylsulfoxid (DMSO) hergestellt wird. Anschließend wird die Lösung mit destilliertem Wasser auf eine Konzentration von 60 % DMSO reduziert.
Das Produkt dient ausschließlich der technischen Anwendung, beispielsweise als Extraktionsmittel oder für experimentelle Zwecke im nichtmedizinischen Bereich.
Produktmerkmale:
Technische Lösung auf Basis von DMSO (60 %)
Mit pflanzlichen Bestandteilen aus Artemisia annua
Hergestellt im Kaltauszugverfahren über mind. 8 Wochen
Abgefüllt in hochwertiger Violettglasflasche (Mironglas) mit Tropfer
Optional mit Pumpsprühkopf
Zusammensetzung:
DMSO (Dimethylsulfoxid, 99,9 %, Ph. Eur.) – 60 %
Destilliertes Wasser
Artemisia annua Auszug (Blätter, gerebelt)
Lagerung: Kühl, lichtgeschützt und trocken aufbewahren.
Wichtiger Hinweis:
Dieses Produkt ist ausschließlich für technische Zwecke bestimmt. Nicht zur inneren oder äußeren Anwendung am Menschen oder Tier geeignet. Keine Anwendung als Nahrungsergänzungsmittel, Arznei- oder Kosmetikprodukt. Bitte Sicherheits- und Fachliteratur beachten.
Sicherheitsinformation:
DMSO kann andere Stoffe durch die Haut transportieren. Kontakt mit Haut oder Schleimhäuten vermeiden. Für sachgemäße Handhabung sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Nicht verschlucken.
Der Verkauf von Artemisia annua als Lebensmittel bzw. als Nahrungsergänzungsmittel ist innerhalb Deutschland sowie der EU derzeit nicht erlaubt. Der Grund hierfür ist die Novel-Food-Verordnung der EU aus dem Jahr 2015. Sie reguliert die Einfuhr und den Verkauf von Produkten, die vor dem 15. Mai 1997 in nur kleinen Mengen in Europa verkauft wurden.
Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) selbst ist von diesem Verbot jedoch nicht betroffen und auch nicht als gesundheitsschädlich eingestuft worden. Anbau, Verkauf und Verarbeitung der Pflanze sind daher nicht verboten. Was jedoch leider noch immer verboten ist, ist die Bezeichnung und Vermarktung von Artemisia annua als „Nahrungsergänzungsmittel“ innerhalb der EU.
Bei dem von uns verarbeiteten bzw. angebotenen Artemisia annua handelt es sich um einen reinen Pflanzenrohstoff, ausdrücklich ohne Zweckbestimmung (kein Lebensmittel und keine Lebensmittelzutat)! Bitte beachte dies bei der Weiterverwendung /-verarbeitung des Rohstoffs.