Artemisia annua erlangte im Jahr 2015 durch die chinesische Pharmakologin Tu Youyou große Bekanntheit, die wegen ihrer Entdeckung des Wirkstoffs Artimisinin im einjährigen Beifuß mit dem Medizin-Nobelpreis ausgezeichnet wurde. Dies sorgte schließlich dafür, dass weitere Forschungen an dieser Pflanze vorangetrieben wurden. Zunächst wurde Artemisia annua als Anti-Malaria-Medizin eingesetzt. Mit der Zeit wurde jedoch ein weit größeres Spektrum der Wirkung dieses Naturprodukts entdeckt.
Zusammensetzung100% Artemisia annua (einjähriger Beifuß), Blätter und Blüten
Inhalt50g Artemisia annua, Blätter und Blüten
Einen sehr aufschlussreichen Bericht zum Thema gibt es auf artemisiavet.de, der auch im englischen Original als PDF verfügbar ist.Wenn Sie sich tiefer mit diesem Thema auseinandersetzen möchten, dann empfehlen wir Ihnen das Buch "
Artemisia annua - Heilpflanze der Götter" von Barbara Simonsohn.
Frei von künstlichen oder chemischen Zusätzen
Wir verwenden in unseren Produkten keine künstlichen Zusatzstoffe. Wir verwenden aus Prinzip keine Gelatine, kein Magnesiumstearat oder mikrokristalline Cellulose. Eventuell verwendete Kapselhüllen sind rein pflanzlich. Unsere Produkte werden ohne chemische Konservierungsmittel, Gentechnik, Aromen oder Farbstoffe hergestellt.
Gesundheitliche Aspekte
Den im Artemisia annua enthaltenen Pflanzenstoffen wird eine Vielzahl an positiven Eigenschaften zugeschrieben, die im Interesse zahlreicher Studien und Forschungen sind. Aufgrund der in der EU geltenden Health Claims Verordnung ist es uns leider untersagt, gesundheitsbezogene Angaben zu den möglichen Wirkungsweisen zu machen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich im Internet zu informieren sowie die Beratung durch eine Apotheke oder einen Heilpraktiker Ihrer Wahl.
Hinweis zur Weiterverwendung
Der Verkauf von Artemisia annua als Lebensmittel bzw. als Nahrungsergänzungsmittel ist innerhalb Deutschland sowie der EU derzeit nicht erlaubt. Der Grund hierfür ist die Novel-Food-Verordnung der EU aus dem Jahr 2015. Sie reguliert die Einfuhr und den Verkauf von Produkten, die vor dem 15. Mai 1997 in nur kleinen Mengen in Europa verkauft wurden.
Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) selbst ist von diesem Verbot jedoch nicht betroffen und auch nicht als gesundheitsschädlich eingestuft worden. Anbau, Verkauf und Verarbeitung der Pflanze sind daher nicht verboten. Was jedoch zurzeit verboten ist, ist die Bezeichnung und Vermarktung von Artemisia annua als „Nahrungsergänzungsmittel“ innerhalb der EU.
Bei dem von uns verarbeiteten bzw. angebotenen Artemisia annua handelt es sich um einen reinen Pflanzenrohstoff, ausdrücklich ohne Zweckbestimmung (kein Lebensmittel und keine Lebensmittelzutat)! Bitte beachten Sie dies bei der Weiterverwendung /-verarbeitung des Rohstoffs.