Wir legen sehr viel Wert darauf, unsere Produkte bestmöglich zu schützen, um die Haltbarkeit optimal zu verlängern. Darüber hinaus ist eine Glasflasche nicht nur hochwertiger, sondern auch wesentlich nachhaltiger als solche aus Kunststoff. Damit gehen wir einen großen Schritt in die richtige Richtung und leisten einen wesentlichen Beitrag für die Umwelt. Da die Braunglasflasche spülmaschinengeeignet ist, können Sie sie jederzeit weiterverwenden und zum Beispiel selbst hergestellte Kräuteröle darin abfüllen. Sollten Sie dies jedoch nicht wünschen, dann können Sie die Flasche natürlich auch über den Braunglas-Glascontainer entsorgen.
Wir verwenden in unseren Produkten keine künstlichen Zusatzstoffe. Wir verwenden aus Prinzip keine Gelatine, kein Magnesiumstearat oder mikrokristalline Cellulose. Eventuell verwendete Kapselhüllen sind rein pflanzlich. Unsere Produkte werden ohne chemische Konservierungsmittel, Gentechnik, Aromen oder Farbstoffe hergestellt.
Der Verkauf von Artemisia annua als Lebensmittel bzw. als Nahrungsergänzungsmittel ist innerhalb Deutschland sowie der EU derzeit nicht erlaubt. Der Grund hierfür ist die Novel-Food-Verordnung der EU aus dem Jahr 2015. Sie reguliert die Einfuhr und den Verkauf von Produkten, die vor dem 15. Mai 1997 in nur kleinen Mengen in Europa verkauft wurden.
Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) selbst ist von diesem Verbot jedoch nicht betroffen und auch nicht als gesundheitsschädlich eingestuft worden. Anbau, Verkauf und Verarbeitung der Pflanze sind daher nicht verboten. Was jedoch zurzeit verboten ist, ist die Bezeichnung und Vermarktung von Artemisia annua als „Nahrungsergänzungsmittel“ innerhalb der EU.
Bei dem von uns verarbeiteten bzw. angebotenen Artemisia annua handelt es sich um einen reinen Pflanzenrohstoff, ausdrücklich ohne Zweckbestimmung (kein Lebensmittel und keine Lebensmittelzutat)! Bitte beachten Sie dies bei der Weiterverwendung /-verarbeitung des Rohstoffs.