Der „Einjährige Beifuß“ (Artemisia annua) ist weltweit vor allem deshalb bekannt, weil aus der Pflanze der Wirkstoff Artemisinin isoliert wurde. Artemisinin-Derivate sind ein zentraler Baustein moderner Malaria-Therapien. Das ist die historische und wissenschaftliche Relevanz dieser Pflanze.
Wofür Artemisia annua berühmt wurde
Artemisia annua wird oft als „Heilpflanze“ bezeichnet, weil sie in der traditionellen Anwendung (vor allem in Asien) beschrieben ist und weil ihre Inhaltsstoffe intensiv erforscht werden. Der medizinische Durchbruch bezieht sich allerdings auf zugelassene Arzneimittel (Artemisinin-Derivate bzw. Kombinationstherapien), nicht auf Tee oder Pulver aus der Pflanze.
Was man realistisch sagen kann: Tradition, Forschung, Alltag
| Bereich | Medizinische Bedeutung | Wichtiger Reality-Check |
|---|---|---|
| Medizinische Bedeutung | Artemisia gegen Malaria | Wirksam sind vor allem standardisierte, zugelassene Artemisinin-Derivate (Arzneimittel). Pflanzliche Zubereitungen sind nicht automatisch gleichwertig. |
| Forschung | Extrakte/Bestandteile werden in Labor- und Teilstudien untersucht (z. B. antivirale, entzündungsbezogene Fragestellungen) | Laborergebnisse sind kein Wirksamkeitsnachweis am Menschen. Seriöse Quellen fordern belastbare klinische Protokolle. |
| Kosmetik & Hautpflege | Pflanzenextrakte als Bestandteil von Pflegeprodukten | Hier geht es um Pflege, nicht um Heilung. Verträglichkeit ist individuell; Patch-Test ist Standard. (Allergien möglich, siehe Nebenwirkungen-Artikel unten.) |
| Alltag & Anbau | Gartenpflanze, Duft, Räuchern | Das ist rechtlich ein anderer Kontext als Lebensmittel/Arzneimittel. |
Wichtig: „Gut wofür?“ hängt am Rechtsrahmen
In der EU ist entscheidend, als was ein Produkt vermarktet wird. Artemisia annua gilt im Lebensmittelbereich häufig als Novel Food (neuartiges Lebensmittel). Ohne Zulassung ist die Vermarktung als Lebensmittel bzw. mit Verzehrbezug problematisch.
Mini-FAQ
Ist Artemisia annua „verboten“?
Die Pflanze ist nicht pauschal verboten. Häufig geht es um fehlende Zulassung im Lebensmittelbereich (Novel Food) und um unzulässige Heilwerbung.
Ist das dasselbe wie „Beifuß“ aus der Küche?
Nein. „Beifuß“ wird umgangssprachlich für verschiedene Artemisia-Arten verwendet. Artemisia annua ist der „Einjährige Beifuß“.
Quellen
World Health Organization (WHO), Statement zu Artemisia und Resistenzrisiken
https://www.who.int/news/item/10-10-2019-the-use-of-non-pharmaceutical-forms-of-artemisia
European Commission, Novel Food (Definition/Grundlagen)
https://food.ec.europa.eu/food-safety/novel-food_en
European Medicines Agency (EMA), Beispiel eines artemisininbasierten Arzneimittels (Eurartesim)
https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/eurartesim


